Miet- / Wohnungseigentumsrecht

Im Detail

Das Immobilienrecht gehört seit Anfang an zu den Säulen unserer Kanzlei. Hier sind wir spezialisiert im Mietrecht (Wohnraum- und Gewerbemietrecht), dem Wohnungseigentumsrecht und dem Grundstückszivilrecht tätig. Im Immobilienrecht beraten wir, gestalten und prüfen Verträge und vertreten unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Dabei profitieren unsere Klienten von unserer langjährigen Erfahrung sowie unserer hohen Spezialisierung. Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Morgenroth (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht), Rechtsanwalt Kurrat (langjährig im Mietrecht tätig) und Rechtsanwalt Ritsert (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht).

Zu unseren Mandanten zählen Mieter, Haus- und Wohnungseigentümer, Bauträger, Hausverwaltungen, Immobilienkäufer und –verkäufer und Makler.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  1. Miet- und Pachtverträge (Gestaltung und Prüfung von Verträgen)
  2. Mietmängel / Betriebskosten (Schimmel, Heizausfall, Abrechnung, u.a.)
  3. Wohnungseigentum (Eigentümerbeschlüsse, Verwalterpflichten)
  4. Grundstück / Nachbarn (Grundstücksgrenze, Nachbarverhalten, u.a.)
  5. Begleitung von Immobilienkäufen (Prüfung von not. Verträge u.a.)

 

Diese Rechtsgebiete werden bearbeitet durch

Unser Angebot – Ihre Entlastung

Gerne übernehmen wir für Sie Aufgaben wie die Verteidigung bei Anfechtungsklagen, Hausgeld- und mietrechtlichen Räumungsklagen (diese werden unverzüglich und vorrangig behandelt), aber auch alle anderen miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten.

Hier können wir Sie aktiv entlasten! – Sprechen Sie uns einfach an!

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